NUTZUNGS- UND HYGIENEKONZEPT FÜR DEN WETTKAMPFBETRIEB IN BERLIN

tbb_logoSeit heute liegt das von der Senatsverwaltung bestätigte TVBB-Nutzungs- und Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb in Berlin ab dem 04.06.2021 vor. Es orientiert sich im Wesentlichen an dem Konzept aus dem Vorjahr. Neu hinzugekommen ist, dass an Wettbewerben im Freien nur aktuell negativ geteste, genesene sowie vollständig geimpfte Personen teilnehmen können. Die Testpflicht gilt dabei für alle Teilnehmenden an der Sportausübung einschließlich der Betreuungspersonen und des Funktionspersonals. Wettbewerbe in der Halle sind derzeit in Berlin noch nicht gestattet. Das Konzept ist hier herunterzuladen.

Folgende Anmerkungen dazu:
– Gemäß § 19 (3) der Zweiten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt die Testpflicht nicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
– Bezüglich der Nachweise, insbesondere für geimpfte und genesene Personen verweisen wir auf §6 der Zweiten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Empfehlungen des LSB:
– Es reicht ein zertifizierter Selbsttest, der im 4-Augen-Prinzip durchgeführt wird.
– Die Protokollierung über ein Formular ist zwingend erforderlich. Der TVBB wird spätestens morgen eine Formularvorlage zur Verfügung stellen.
– Die Testung kann, muss aber nicht auf der Sportanlage durchgeführt werden, möglich ist auch eine Durchführung an einem anderen Ort (z.B. zu Hause).
– Die Durchführung des Tests darf zeitlich nicht länger als 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Sportangebotes liegen.
– Die Bestätigung der Testung kann ausschließlich durch volljährige Personen erfolgen, die Volljährigkeit ist daher im Formular entsprechend anzukreuzen.
– Natürlich können auch Testergebnisse von offiziellen Testzentren oder Teststationen bei Anfrage vorgelegt werden.
– Verantwortlich sind die Mannschaftsführerinnen bzw. Mannschaftsführer, die sich vor dem Wettkampf davon vergewissern, dass die Nachweise für die jeweils eigene Mannschaft vorliegen.

– Sofern sich mit der angekündigten nächsten Aktualisierung der Verordnung zum 18.06.2021 Veränderungen wie z.B. ein Entfall der Testpflicht ergeben sollten, werden wir rechtzeitig darüber informieren.

Niklas Lewerenz

Erstellt: 04. Juni 2021

Wir freuen uns, dass es mit der neuesten Verordnung auch für den Tennissport in Berlin weitere Erleichterungen gibt.

Vorab ein Hinweis: Wenn im Folgenden von einer Testpflicht die Rede ist, ist damit gemeint, dass entweder ein tagesaktueller Antigen-Test mit negativem Ergebnis oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung) oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage her und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.

Die Testpflicht besteht nicht für Personen, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (dies gilt für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte). Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.

Ebenso erhalten bleibt auch weiterhin in jedem Fall die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation.

Tennishallen

Die Tennishallen sind ab dem 04.06.2021 wieder nutzbar, erlaubt sind Bundes- und Kadertraining sowie Berufsporttreibende ohne Einschränkungen. Ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen plus einer übungsleitenden Person ohne Testpflicht. Trainingsgruppen bis zu 10 Personen mit einer Testpflicht für alle Anwesenden. Trainingsgruppen mit Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis zu 20 Personen ohne Testpflicht plus eine Betreuungsperson mit Testpflicht. Ab Betreten der Halle ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird.

Tennis im Freien

Doppelspiel: Das Doppelspiel ist erlaubt. Es besteht im Freizeitbereich keine Testpflicht auf Grund der „Fünfhaushalteregel“.

Umkleidekabinen und Duschen

Die Umkleidekabinen und Duschen stehen wieder zur Verfügung unter den Voraussetzungen, dass die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden und eine Belüftung der Räume möglich ist. Die Umkleidekabinen sollten nur so kurz wie möglich und nur zum Umziehen genutzt werden.

Verbandsspiele

Wettkämpfe im Freien sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Verbandes stattfinden. Damit ist es wie geplant möglich, die Verbandsspiele durchzuführen.
Wir werden das Hygienekonzept für die Spiele Anfang der kommenden Woche hier auf unserer Webseite veröffentlichen.