Arbeitsstunden §5 der Vereinssatzung
Liebe Mitglieder,
die Pflege und Erhaltung unserer Anlage liegt uns am Herzen. So müssen in jedem Jahr die Plätze vor- und nachbereitet werden, es muss das Laub der Pappeln zusammengeharkt werden, es fallen Kleinstreparaturen an der Anlage und deren Liegenschaften an und Einiges mehr.
Im §5 unserer Vereinssatzung ist das leisten von Arbeitsstunden festgeschrieben.
Die Mitgliederversammlung im Februar 2025 hat beschlossen, dass alle aktiven Mittglieder ab 18 Jahren dieser Verpflichtung, zum Leisten von Arbeitsstunden/Arbeitseinsatz, nachkommen.
Hierfür gibt es 4 Termine im laufenden Jahr (2x Frühjahr, 2x Herbst), so das jeder die Möglichkeit hat an wenigstens einem Arbeitseinsatz teilzunehmen.
Gleichzeitig fördern die Arbeitseinsätze unser Clubleben, es können neue Kontakte geknüpft und vorhandene Kontakte ausgebaut werden.
Gemeinsam an der Erhaltung der Tennis-Anlage mitzuwirken, sollte auch für jedes Mitglied selbstverständlich sein.
Sollte keine Teilnahme erfolgen, werden die nicht geleisteten Arbeitsstunden (der nicht geleistete Arbeitseinsatz) pauschal mit 50€ zum Ende des Jahres abgerechnet.
Als kleiner Trost, an den 4 Tagen wird für die Verpflegung der Teilnehmer gesorgt.
Sportliche Grüße Euer Vorstand